Bewerbung

Bewerben können sich alle, die gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und diese in ihrer ganzheitlichen Entwicklung fördern wollen. Die Ausbildung setzt mindestens einen mittleren Schulabschluss und das Bestehen des Eignungstests am Staatsinstitut voraus.

Voraus­setzungen

Grund­voraussetzungen

Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind neben guten Kenntnissen in den Fächern Deutsch und Mathematik vor allem eine positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen, Kooperationsbereitschaft, kommunikative Kompetenz, Empathiefähigkeit, Begeisterungsfähigkeit, Kreativität, Belastbarkeit, Verantwortungsgefühl und Fähigkeit zur Selbstreflexion.

Zulassungs­voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind:

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss für das Schuljahr 2025/2026 ist am 15. Dezember 2024

Mit Ablauf der Bewerbungsfrist werden Sie wie folgt informiert:

Wir bestätigen Ihre Bewerbung.
Wir informieren Sie über das Berufsbild des Förderlehrers sowie über Inhalt und Ablauf der Zulassungsprüfungen.
Wir unterrichten Sie über die von Ihnen bei der Zulassungsprüfung erzielten Ergebnisse und den weiteren Verlauf.

Zur Bewerbung

Notwendige Bewerbungsunterlagen:

Online Bewerbung
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Häufig gestellte Fragen

Die Aufgabengestellungen sind kompetenzorientiert gestaltet und beziehen sich inhaltlich auf die Quali-Prüfungen der Mittelschule. Zur Vorbereitung können diese Tests der vergangenen Jahre bearbeitet werden. Diese findet man kostenlos im Internet oder bei verschiedenen Verlagen.

An einem Bewerbungsgespräch nehmen i. d. R. drei Bewerberinnen/Bewerber und drei Dozentinnen/Dozenten teil. Neben Fragen zum eigenen Lebenslauf und dem Berufsbild des Förderlehrers werden u. a. bildungspolitische Themen und das aktuelle politische Geschehen aufgegriffen. Im Anschluss dürfen die Bewerber eine Gruppenaufgabe lösen.

Eine Bewerbung ist maximal zweimal in Bayreuth oder Freising erlaubt.
Man muss mindestens 16 Jahre alt sein, um die Förderlehrerausbildung zu beginnen. Um nach der zweiten Ausbildungsphase verbeamtet zu werden, darf ein bestimmtes Alter nicht überschritten werden.
Ja, die Leistungen des ersten Ausbildungshalbjahres entscheiden über das Bestehen dieser Probezeit.

Der Unterricht findet montags bis freitags von acht bis dreizehn Uhr und durchschnittlich noch an zwei bis drei Nachmittagen statt. Freitags ist i. d. R. spätestens gegen 13:00 Uhr Ausbildungsschluss.

Studierende, die am weiterführenden Unterricht teilnehmen bzw. an einem Wahlfach, können einen weiteren Nachmittag einplanen.

Um die fachgebundene Hochschulreife zu erreichen, muss man zusätzlich am weiterführenden Unterricht teilnehmen. Dieser beinhaltet die Fächer Deutsch, Sozialkunde und Englisch und findet im 2. Ausbildungsjahr mit je einer Stunde und im 3. Ausbildungsjahr mit je zwei Stunden pro Woche statt. Bei gleichzeitigem Bestehen dieser Fächer und der Förderlehrerausbildung kann die fachgebundene Hochschulreife erlangt werden. Damit ist es möglich, an einer Hochschule fachgebunden zu studieren (z. B. Lehramt für Grund-, Mittel- oder Förderschule, Psychologie, Soziale Arbeit).

Das Institut kooperiert mit festen Praktikumsschulen (Grund-, Mittel- und Förderschulen) in verschiedenen Regierungsbezirken Nordbayerns. Die meisten Praktikumsschulen befinden sich im Umfeld von Bayreuth. Zum Teil kann der Einsatz auch in Heimatnähe stattfinden.
Die Ausbildung selbst ist kostenlos und es müssen i. d. R. auch keine Bücher dafür gekauft werden. Um unterrichtliche Inhalte zu vertiefen, findet in jedem Ausbildungsjahr eine Studienfahrt statt, die zu finanzieren ist (ca. 160 €). Außerdem fallen kleinere Beträge zum Beispiel für Kopien und Arbeitsmaterialien an.

Die erste Ausbildungsphase am Staatsinstitut wird nicht vergütet.

In der zweiten Ausbildungsphase unterrichtet man an einer Grund- oder Mittelschule und erhält Anwärterbezüge.

Anwärterbezüge (Stand: 01.01.2020):

Grundbetrag 1 363,85 €

Familienzuschlag – Stufe 1 (verheiratet) 1) 143,54 €

Kindergeld je Kind nach dem Kindergeldgesetz

Grundsätzlich kann ein „BAföG für Schülerinnen und Schüler“ beantragt werden. Der individuelle Anspruch ist mit der zuständigen Behörde zu klären.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.bafög.de

Am Ende der ersten und zweiten Ausbildungsphase entscheidet das Kultusministerium darüber, in welchem Regierungsbezirk man eingesetzt wird. Es dürfen Wunschregierungsbezirke angeben werden, die z. T. Berücksichtigung finden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Wunschort oder eine Wunschschulart.

Viele Studierende wohnen in der „Internationalen Wohnanlage Bussardweg“, die nur wenige Fahrminuten vom Institut entfernt liegt. www.studentenwerk-oberfranken.de

Auch ist es möglich, eine Wohnung von einem Studierenden, der im Sommer die erste Ausbildungsphase abschließt, zu übernehmen. Kontakte können im Sommer vermittelt werden.

Weitere Möglichkeiten sind die Immobiliensuche bei den Wohnungsbaugenossenschaften oder auf gängigen Internetplattformen (z. B. wg-gesucht.de).

Gerne beantworten wir in einem persönlichen Telefongespräch (0921/ 45499) oder per Mail (verwaltung@foerderlehrer.info) weitere Fragen.

Haben Sie noch Fragen?

Für weitere Informationen zur Ausbildung können Sie uns hier erreichen.

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