Ausbildung von Förderlehrkräften

Die Ausbildung legt besonderen Wert auf Eigeninitiative, die Vermittlung von fundiertem Fachwissen und das eigene Erproben in Praxiserfahrungen. Ziel ist dabei der Aufbau beruflicher Handlungskompetenz bei den Studierenden für ihre spätere Tätigkeit als Förderlehrkraft.

Ausbildungs­dauer

Die Ausbildung umfasst insgesamt fünf Jahre und untergliedert sich in zwei Phasen:

Phase 1

In eine dreijährige Ausbildung am Staatsinstitut in Bayreuth oder Freising.

Phase 2

In einen zweijährigen Vorbereitungsdienst an einer Einsatzschule.

Aufgaben & Inhalte

Am Staatsinstitut erwerben die Studierenden grundlegende Kompetenzen für ihre spätere berufliche Tätigkeit.

Durch ein umfangreiches Angebot von Wahlpflichtfächern bzw. Wahlfächern können die Studierenden außerdem Zusatzqualifikationen u. a. in den Bereichen Bewegung, Sport, Spiel, Musik, kreatives Gestalten, Theater, Philosophieren, Lernen lernen oder Lions Quest erwerben.

Verschiedene Praktika an Grund-, Mittel- und Förderschulen im Umfang von insgesamt 24 Wochen tragen zu einer gewinnbringenden Vernetzung von Theorie und Praxis bei.

Voraussetzungen

Generell kann jede Person die Ausbildung zur Förderlehrkraft absolvieren,

Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind,

neben fundierten Kenntnissen in den Fächern Deutsch und Mathematik,

vor allem eine positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen, Kooperationsbereitschaft, kommunikative Kompetenz, Empathiefähigkeit, persönliche Ausstrahlung, Begeisterungsfähigkeit, Lehrgeschick, Kreativität, Zuverlässigkeit, Einsatzfreude, Verantwortungsgefühl, Fähigkeit zur Selbstreflexion, Geduld, Ausdauer und Widerstandsfähigkeit.

Das Aufnahmeverfahren untergliedert sich dabei in zwei Teile:

ein schriftlicher Eignungstest,
in dem in erster Linie die fachlichen Kenntnisse in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft werden.

ein mündlicher Eignungstest,
in dem Aspekte der Berufsbiographie, der Berufswahl, der pädagogischen Arbeit des Förderlehrers sowie persönliche Interessen, Fähigkeiten und Eigenschaften im Mittelpunkt stehen.

Aufnahmeverfahren

Die Ausbildung eignet sich insbesondere für Schulabgänger von Gymnasien, Berufsoberschulen, Fachoberschulen und Realschulen. Sie setzt mindestens einen mittleren Schulabschluss und das Bestehen des Eignungstests am Staatsinstitut voraus.

Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind neben guten Kenntnissen in den Fächern Deutsch und Mathematik vor allem eine positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen, Kooperationsbereitschaft, kommunikative Kompetenz, Empathiefähigkeit, Begeisterungsfähigkeit, Kreativität, Verantwortungsgefühl, Fähigkeit zur Selbstreflexion und Belastbarkeit.

Der Eignungstest besteht aus

An der Ausbildung Interessierte können sich über die Homepage oder postalisch bewerben.

Bewerbungsschluss für ein Ausbildungsjahr ist der 15. Dezember des Vorjahres.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind das Mindestalter von 16 Jahren, ein Mittlerer Schulabschluss und ein entsprechendes Ergebnis bei der Zulassungsprüfung. Diese „…hat den Zweck, die grundsätzliche Eignung des Bewerbers für die spätere Tätigkeit als Förderlehrer zu ermitteln.“ ( § 5 (3) der Studienordnung)

Anmerkung:

Das Staatsinstitut informiert die Bewerberinnen und Bewerber jeweils schriftlich über Termine und Ergebnisse der Zulassungsprüfung. Im Falle des Nichtbestehens kann der Eignungstest im darauffolgenden Jahr noch einmal abgelegt werden.

Mit Hilfe unserer digitalen Informationsangebote können Sie sich an dieser Stelle über die Förderlehrer-Ausbildung und unser Institut informieren.

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Wie Sie sehen werden, sind wir keine Medienwissenschaftler oder Tontechniker. Aber Sie können sicher sein, dass wir bei den Aufnahmen jede Menge Spaß hatten und wir hoffen, Sie damit ausreichend zu informieren.

Vorbereitungs­dienst

Auf die pädagogische Grundausbildung am Staatsinstitut schließt sich nach bestandener erster Prüfung der Vorbereitungsdienst an.
Er dauert zwei Jahre und endet mit der zweiten Prüfung. Während des Vorbereitungsdienstes sind die Förderlehrer­anwärterinnen und Förderlehreranwärter Beamte auf Widerruf. Sie haben eingeschränkt unterrichtliche Verpflichtungen zu erfüllen und nehmen an entsprechenden Seminarveranstaltungen zur weiteren Ausbildung teil.

Nach erfolgreich abgelegter zweiter Prüfung erfolgt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen, die Anstellung als Förderlehrkraft.
Nach derzeitiger Rechtslage können Bewerberinnen und Bewerber, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei Erreichung der jeweils geltenden Notengrenze in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Bestehen der zweiten Prüfung keinen Anspruch auf Anstellung beinhaltet (§ 21 der Laufbahnverordnung).
Die Förderlehrerinnen und Förderlehrer werden nach erfolgreicher Ableistung der Probezeit im Rahmen der besetzbaren Planstellen als Förderlehrkräfte angestellt und bei Erfüllung aller weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen.

Leiterinnen und Leiter der Förderlehrerseminare

Unterfranken:

Bäcker, Verena; E-Mail: die.baeckers(at)gmx.de

 

Oberfranken:

Herbst, Jürgen; E-Mail: herbst(at)elnet.de

 

Mittelfranken:

Schedl, Tanja; E-mail: tanja.schedl(at)seminar.reg-mfr.de

Rothemel, Sabine; E-mail: sabine.rothemel(at)seminar.reg-mfr.de

 

Oberpfalz:

Lorenz, Claudia; E-mail: claudia.lorenz1(at)t-online.de

 

Niederbayern:

Wintermeier, Gabriele; E-Mail: wintermeier56(at)web.de

Schlotter, Rita; E-Mail: rita.schlotter(at)schlotter.biz

 

Schwaben:

Dolenc-Petz, Ruth; E-Mail: dolenc_petz(at)me.com

Wunder-Storf, Stephanie; E-Mail: stephanie.wunder-storf(at)schule-mindelheim.de

 

Oberbayern:

Timper, Birgitt; E-Mail: birgit.timper(at)gmail.com

Raml, Guido; E-Mail: guidoraml(at)t-online.de

Börding, Petra; E-Mail: boerdingp(at)web.de

Haben Sie noch Fragen?

Für weitere Informationen zur Ausbildung können Sie uns hier erreichen.

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